vielseitige Möglichkeiten
Eine Einführung
Die Rechtsgebiete
Internationale und nationale Kanzleien teilen sich (auch zum Zweck der Verwaltbarkeit) in Rechtsgebiete bzw. Praxisgruppen („practise groups“) ein. Die Einteilung dieser Gruppen variiert natürlich graduell von Kanzlei zu Kanzlei. Die Bezeichnungen der Gruppen sind jedoch inzwischen fast immer in Englisch gehalten. Damit Sie mitreden können, behalten wir diese bei. Die gängigsten Gruppen sind die folgenden:
Corporate/ M&A/Private Equity
In den meisten internationalen Großkanzleien ist dies der größte Bereich. Die Beratung internationaler Konzerne, Finanzinstitute, Mittelständler oder Finanzinvestoren zu allen gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Fragen steht hier im Mittelpunkt. Ein wichtiger Teil sind M&A-Deals, bei denen es um ganze Unternehmenskäufe, aber auch um Abspaltungen und Übernahmen gehen kann. Zusammenschlüsse zweier oder mehrerer Unternehmen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, sog. Joint Ventures, sind ebenfalls Thema. Häufig werden Mandanten aber auch täglich und dauerhaft im sog. Core Corporate Geschäft (Aktien- und GmbH-Recht oder auch Corporate Litigation) betreut. In diesem „Corporate Housekeeping“ geht es auch um alle Arten von Beschlüssen oder um die Beratung von Vorständen und Geschäftsführern zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Mit einem Einstieg im Corporate-Bereich stellen Sie sich zu Beginn erst einmal recht breit auf. Eine Spezialisierung kann später immer noch vorgenommen werden. Unternehmen, die Juristen aus Großkanzleien suchen, stellen gern Corporate-Anwälte ein, da diese in der Regel umfassend ausgebildet wurden.
Banking & Finance und/oder Capital Markets
Im „Banking“ sind Banken, Finanzinstitute, Unternehmen und öffentliche Institutionen Ihre Mandanten - bei der Abwicklung nationaler und internationaler Transaktionen. Sie beraten zu deren Finanzierungstätigkeit (als Kreditnehmer oder Kreditgeber) und/oder zur Entwicklung und Gestaltung neuer Finanzprodukte. Die Beratung erfolgt stets in Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Fachbereichen, denn es gilt alle rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte einzubeziehen. Deswegen sprechen Sie hier besonders oft mit Steuerrechtlern und/oder BWLern.
Das Kapitalmarktrecht wird entsprechend der Herkunft des Kapitals (und seiner Einordnung in der Bilanz) in die Unterbereiche „equity“ und „debt“ – also Eigen- und Fremdkapital - unterteilt. Im Ersteren sind vor allem Börsengänge („initial public offerings“ oder „IPO“) und Kapitalerhöhungen Ihr Beratungsfeld. Oft wird dieser Bereich darum auch mit „corporate finance“ bezeichnet, denn es geht im Kern darum, einem Unternehmen Geld zu beschaffen. Im Fremdkapitalmarktrecht findet die Beratung der Mandanten zu einer Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten und -wegen statt: z.B. Anleihen und Zertifikate. Ein aktuelles Thema ist die sog. strukturierte Finanzierung („structured finance“) oder auch Formen der „securitisation“. Hier werden innovative, insolvenzsichere Wege zur Verschiebung von Forderungen, Geldströmen und Interessen der teilnehmenden Parteien innerhalb anfangs kompliziert erscheinender Strukturen erdacht und umgesetzt. Im Kern werden Sie allerdings feststellen, dass dies nichts anderes ist als pures Schuldrecht – allgemeiner Teil.
Eine Schnittstelle gibt es hier oft zum Bereich Litigation (s.u.). Streitpunkte sind hierbei im Wesentlichen die angeblich fehlerhaften Prospekte oder die mangelnde bzw. unrichtige Anlegerberatung.
Insolvency/Restructuring
In Deutschland gehören Insolvenzen auch großer Unternehmen inzwischen zum wirtschaftlichen Alltag. Die Insolvenz bedeutet dabei keineswegs das „Aus und Vorbei“ für ein Unternehmen und/oder die Investoren, sondern vielmehr eine Chance für einen Neustart. Deswegen beraten Sie in diesem Fachbereich die in der Insolvenz beteiligten Gläubiger, Gesellschafter und (neuen) Investoren sowohl im Vorfeld als auch während des gesamten Insolvenzverfahrens. Dies bedeutet Rat in der Sanierung, zur Geltendmachung von Sicherungsrechten, bei der Restrukturierung von Finanzierungen und beim Erwerb von notleidenden Unternehmen oder (gegenwärtig höchst aktuell) notleidenden Krediten. Die letztgenannten werden in sogenannten „NPL“ („non performing loan“) Transaktionen übertragen.
Wegen seines Eingreifens in alle Rechtsbereiche bietet das Insolvenzrecht die Möglich- und Notwendigkeit der (oft grenzüberschreitenden) Zusammenarbeit mit Kollegen aus dem Bank-, Gesellschafts- und/oder Prozessrecht.
Dispute Resolution (Litigation/Arbitration)
Ihre Mandanten sind nationale und internationale Unternehmen und Finanzinstitute, die in ein Schiedsgerichtsverfahren (Arbitration) oder in ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Litigation) involviert sind. In der Regel sind diese wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen für die beteiligten Unternehmen eine sensible Angelegenheit und höchst komplex. Deswegen ist hier neben Ihren breiten rechtlichen Kenntnissen - die vom Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht bis hin zu vielen verschiedenen Facetten des materiellen Rechts reichen müssen – vor allem Ihr Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Mandanten gefragt. Prozessrechtler gelten nicht zuletzt deswegen oft als die „Allrounder“ der Kanzleien. In vielen Großkanzleien herrscht allerdings auch unter ihnen eine Spezialisierung, z.B. auf gesellschafts- oder bankrechtliche Streitigkeiten. Oft werden sie außerdem als die „generellen Wirtschaftsrechtler“ eingesetzt und kümmern sich z.B. um die AGB der Mandantschaft.
Real Estate
Früher schlicht als Grundstücksrecht und Notariat bezeichnet und verstanden, umfasst dieser Bereich heute eine immer komplexere Materie. Es geht in den letzten Jahren vor allem um schlagzeilenträchtige Immobilentransaktionen wie den Verkauf des gesamten Wohnungs-portfolios einer Stadt oder eines großen Unternehmens.
Bei Immobilieninvestitionen „auf der grünen Wiese“ oder auch in Stadtgebieten müssen u.a. Risiken planungs- oder bodenschutzrechtlicher Art bewertet und das Baurecht für das Vorhaben gesichert werden. Dazu kommen auch solche Fragen, die sich auf die Verwaltung von Immobilienportfolios beziehen, häufig in Form von gewerblichem Mietrecht.
Die neueren Handlungsformen des Fiskus (Stichworte: Privatisierung oder Public Private Partnership Modelle) sollten bzw. werden Ihnen ebenso geläufig sein wie die aus der Ausbildung bekannten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. In verschiedenen Kanzleien ist allerdings im Real Estate Bereich nur das private Baurechts- Know-how angesiedelt, während der öffentlich-rechtliche Teil von Kollegen des „Public Law“ (siehe unten) bearbeitet wird.
Ihre Mandanten können Investoren, Bauherren, Projektmanagern, Architekten, Banken, in- und ausländische Fond- und Investmentgesellschaften sowie öffentliche Institutionen sein.
Tax
Das weltweit komplizierteste Steuerrecht ist das deutsche - aller Internationalisierung zum Trotz. Viele Transaktionen sind fast nur „steuerlich getrieben“ - und Ihre Fähigkeiten sind extrem gefordert. Denn ständige Reformen durch den Gesetzgeber und Neuauslegungen durch die Finanzverwaltung machen die Anwendung des geltenden Rechts zu einer täglichen Herausforderung. Oft sind die steuerrechtlichen Abteilungen spezialisiert, z.B. in die bei Unternehmenskäufen, Fusionen oder Joint Ventures beratenden Kollegen, die die steuerrechtlichen Aspekte mit den anderen (gesellschafts)rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abzustimmen haben. Die nächsten konzentrieren sich auf die strukturelle Beratung bei der Gründung von Kapitalgesellschaften und deren Umwandlungen oder (Re)Finanzierungen; wieder andere kümmern sich um steueroptimierte Lösungen bei der Gestaltung von Investment- und Fondstrukturen. Die Kunst, die Sie erlernen müssen: sowohl Ihren Kollegen als auch den Mandanten in einfachen Worten das „Herrschaftswissen“ Steuerrecht erklären zu können. Eine weitere Besonderheit ist hier zu beachten: man muss sich schon früh darüber im Klaren sein, dass es für viele Arbeitgeber nahezu unerlässlich ist, dass ihre Anwälte im Laufe der Berufstätigkeit den Steuerberatertitel erwerben (vgl. dazu auch unseren Beitrag auf der Seite Schollmeyer&Steidl Tax & Finance Recruitment).
IP/IT oder TMT
IP („intellectual property“) umfasst den oft auch als „grünen Bereich“ (die Farbe rührt von der Deckblattfarbe der Standardzeitschrift der IPler – der GRUR – her) bezeichneten gewerblichen Rechtsschutz. Der Wert dieser Schutzrechte (wie z.B. Marken und Patente) kann bei Unternehmenstransaktionen oft den Großteil des Kaufpreises ausmachen. Sie beraten deswegen nationale und internationale Unternehmen in Transaktionen oder zu täglichen Fragen aus diesem Bereich und treten auch prozessual zur Verteidigung der Schutzrechte Ihrer Mandantschaft auf. Zudem geht es auch oft um die rechtliche Bewertung und Zulässigkeit von Werbekampagnen.
IT („information technology“) - immer öfter auch TMT („technology, media und telecommunication“) genannt - bedeutet die Beratung von Mandanten, für die der Computer bzw. computergestützte Produkte oder Dienstleistungen im weitesten Sinne den maßgeblichen Wert ihres Unternehmens bzw. Produktes oder ihrer Dienstleistungen ausmachen. Ihr Beratungsfeld ist weit und kann z.B. Konzepte für Unternehmensstrukturen und -käufe, Joint Ventures und Privatisierungen umfassen; außerdem die Unterstützung des operativen Geschäfts, die Gestaltung von Outsourcing-Projekten oder Hilfestellung bei regulatorischen Fragen, Datenschutz und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Employment
Auch das Arbeitsrecht wird immer internationaler und vielschichtiger. Ihre Mandanten sind vorwiegend Unternehmen (seltener Einzelpersonen), die Sie zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts beraten. Dies kann z.B. den Entwurf von Arbeitsverträgen (vor allem auf Vorstands- und Geschäftsführerebene), die Begründung, Neufassung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Sozialplanverhandlungen bei Reorganisationen und die Beratung zu arbeitsrechtlichen Aspekten von Unternehmensfusionen sowie -umstrukturierungen umfassen. Sie werden im letzteren Feld sowohl „pre merger“ Fragen zu behandeln haben, als auch in der sog. „post merger“ Phase ständig um Rat gefragt werden. Nicht selten sind die arbeits-, sozial- und rentenrechtlichen Fragen, für die Sie der Experte werden können, „schlachtentscheidend“ gerade bei Unternehmenskäufen, denn es geht vor allem um die Erreichung der sog. Synergieeffekte.
EU/Competition
Sie helfen Ihren Klienten, die verschiedenen Fallen des Kartellrechtes zu vermeiden. Ihr Beratungsfeld (oft zusammen im Team mit Kollegen aus verschiedenen Jurisdiktionen) sind z.B. europäische und deutsche Fusionskontrollverfahren einschließlich der dazu notwendigen Datenbeschaffung und -erfassung sowie die Koordinierung der Verfahren in einzelnen oder mehreren Ländern; Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen und Kartelle; Bußgeldverfahren; öffentliche Auftragsvergabe; Fragen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit sowie staatliche Beihilfen. Sie beraten und vertreten Ihre Mandanten natürlich auch vor den einschlägigen deutschen und/oder europäischen Gerichten. Nicht selten können Sie in diesem Gebiet damit rechnen, von Ihrer Kanzlei für eine gewisse Zeit in deren (soweit vorhanden) Brüsseler Büro entsendet zu werden.
Public Law
Hinter dem öffentlichen Recht verbirgt sich in Großkanzleien ein weiter Bereich. Oft besteht eine Verknüpfung mit verschiedenen der bereits besprochenen Rechtsgebiete. Bei immobilienrechtlichen Transaktionen sind z.B. Fragen des Umwelt- oder Bauplanungsrechtes aktuell. Viele Überschneidungen gibt es mit dem Kartellrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten: Das Vergaberecht aber auch Regulierungsfragen diverser Wirtschaftsbereiche (z.B. Energie, Verkehr oder Telekommunikation) werden vielfach von Teams aus dem öffentlichen Recht bearbeitet.
Wirtschaftskanzleien beraten z.B. die öffentliche Hand oder aber jede Art von Investoren – sowohl vorgerichtlich als auch prozessual.
Industrie- und oder Branchengruppen
Die Aufteilung in Rechtsgebiete ist das althergebrachte Einteilungsraster der (inter)nationalen Wirtschaftskanzleien. Mittlerweile werden dazu aber parallel sogenannte Industrie- oder Branchengruppen („industry groups“) eingerichtet. Diese werden rechtsgebietsübergreifend mit den notwendigen Spezialisten besetzt und haben ihren Fokus auf Mandanten einer Branche, denen „aus einer Hand“ alles erforderliche Know-how angeboten wird. Zielmandanten kommen dabei z. B. aus der Automobilindustrie, dem Energiesektor, der chemischen und pharmazeutischen Industrie, der Telekommunikationsbranche, dem Private Equity Bereich und/oder dem Versicherungssektor.
Zusammenfassung
Die Wahl des Rechtsgebietes ist eine nicht unbedeutende Weichenstellung für Ihr Leben, der Sie ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit schenken sollten. Natürlich ist ein Rechtsgebietswechsel oder eine -erweiterung im Laufe Ihrer Karriere nicht ausgeschlossen. Dennoch sollte der Berufseinstieg auch im Hinblick auf Ihre weitere Zukunftsplanung (z. B. der Wechsel zum Unternehmensjuristen) gut gewählt sein.
Wir stehen Ihnen gerne als Berater zu dieser und anderen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich für den Berufsstart in einer (inter)nationalen Wirtschaftskanzlei interessieren. Die meisten arbeiten bei der Rekrutierung von geeigneten Berufsanfängern mit uns zusammen.