Neverending Story
"Juristische" Karriereplanung Junior Associate bis Equity Partner
Während des Studiums
Ist das für Sie erklärte Berufsziel Anwalt*in in einer (international tätigen) Wirtschaftskanzlei zu werden, sollten Sie diesen Weg bereits im Studium im Auge behalten und darauf hinarbeiten. Nachdem in den vergangenen Jahren aufgrund der guten Wirtschaftslage die Börsengänge und Transaktionen zunahmen, mussten sich die Kanzleien personell diesen Gegebenheiten anpassen. Das führte zu einer vermehrten Einstellung von jungen Anwält*innen und zu geringeren Einstiegshürden, was auch noch anhält.
In Zusammenhang mit einer möglichen Rezession stellt sich die Situation womöglich gegensätzlich dar. Die Kanzleien brauchten in vielen Bereichen weniger Anwält*innen, sodass man an die Qualifikationen der Bewerber*innen wieder höhere Anforderungen stellen kann.
Grundsätzlich versucht jede Wirtschaftskanzlei die besten Jurist*innen für sich zu gewinnen. In jüngster Vergangenheit ließ sich in dem Zusammenhang erkennen, dass die Kanzleien immer mehr durch sehr hohe Einstiegsgehälter zu locken versuchen. 170.000 Euro sind da insbesondere bei amerikanischen Law Firms keine Seltenheit. Kriterien der Kanzleien für die Auswahl der „Besten“ sind dabei zuvorderst die Examensnoten, darüber hinaus aber auch schon eine erste „fachliche Expertise“ aus dem Studium und nicht zuletzt die englischen Sprachkenntnisse. Für Sie heißt das, dass Sie unbedingt versuchen sollten, den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Denken Sie daran, dass die Examensnoten nicht nur beim Berufseinstieg genau betrachtet werden, sondern auch während Ihrer beruflichen Laufbahn immer wieder von Bedeutung sein können, teils sogar bei erfolgreichen Partner*innen. Beginnen Sie die Planung Ihrer Karriere während des Studiums, indem Sie sich durch Internet, Fachpresse, Gespräche etc. einen Überblick des Kanzleimarkts verschaffen. Suchen Sie sich ein Fachgebiet aus und beginnen Sie mit einer Spezialisierung. Planen Sie dazu frühzeitig Praktika bei Wirtschaftskanzleien ein. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Semester im englischsprachigen Ausland zu studieren und/oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren, nutzen Sie sie (siehe auch Artikel „Leitfaden für Berufsanfänger“). Das gilt für Großkanzleien und immer mehr auch für „Boutiquen“ und Unternehmen.
Referendariat
Das Referendariat bietet Ihnen nach dem Studium noch intensiver die Möglichkeit, mindestens eine Wirtschaftskanzlei und/oder Unternehmen von innen kennenzulernen und in mindestens einem Fachgebiet von Interesse praktische Erfahrungen zu sammeln. Sie können dadurch erste Kontakte knüpfen und haben „einen Fuß in der Tür“. Umgekehrt erkennen auch Sie mehr und mehr, was Sie von einem künftigen Arbeitgeber erwarten und was Sie vermeiden möchten. Wenn Sie noch eine Station des Referendariats im englischsprachigen Ausland absolvieren, haben Sie einen sehr guten Grundstein für Ihre wirtschaftsjuristische Karriere gelegt und können sogar die eine oder andere Note zumindest in Teilen ausgleichen. Sie haben mit einer Spezialisierung bei einer renommierten Adresse begonnen und verfügen über gute Englischkenntnisse. Sie machen sich dadurch zu einem interessanten Bewerber für jede Wirtschaftskanzlei und viele Unternehmen.
Erste Berufs- bzw. Kanzleiwahl
Anschließend gilt es, den Arbeitgeber zu finden, der Ihren Vorstellungen am ehesten gerecht wird. Stellen Sie sich die Frage, ob Sie gerne im Team oder eher eigenständig arbeiten, ob Sie international arbeiten möchten, ob Ihnen ein möglicher Auslandsaufenthalt wichtig ist und wo Sie sich in drei, fünf und zehn Jahren sehen. Wenn Sie sich sicher sind, in spätestens sieben/acht Jahren Partner sein zu wollen, sollten Sie sich sehr genau über die tatsächlichen Perspektiven, die die Kanzlei im allgemeinen und in einer bestimmten Praxisgruppe bieten kann, erkundigen. Sehen Sie sich langfristig in einem Unternehmen, ist das Renommee der Kanzlei, in der Sie vorher waren, oft entscheidend. Aufgrund der Vielzahl der Kanzleien am Markt – auch durch immer mehr Spin-offs von großen renommierten Einheiten – macht es Sinn, sich hier mit einem fachkundigen Sparringspartner auszutauschen, der einen guten Überblick über den Kanzleimarkt hat. Das kann auch eine Personalberatung für Juristen bzw. Rechtsanwälte oder Headhunter für Juristen oder Steuerberater (falls Steuerrecht) sein. Am besten gehen Sie zu denen mit dem weitesten Netzwerk:-) Schollmeyer & Steidl Legal & Tax Recruitment
Karriereplanung während der Berufstätigkeit
Auch während der beruflichen Laufbahn müssen Sie immer wieder Ihre momentanen und zukünftigen Möglichkeiten innerhalb der Kanzlei und der Praxisgruppe hinterfragen. Ein Wechsel kann aus Karriere-Gesichtspunkten nach etwa zwei Jahren sinnvoll sein, auch wenn man sich im gegebenen Umfeld persönlich wohlfühlt. Analysieren Sie Ihre Karriere in Zweijahresschritten. Hinterfragen Sie Ihre Tätigkeit, das Umfeld und versuchen Sie Ihre Möglichkeiten für die Zukunft abzuschätzen. Beobachten Sie auch die Entwicklung am Markt. Gibt es für Sie vielleicht eine bessere Plattform und damit bessere Partnerschaftsaussichten in einer anderen Kanzlei? Gibt es vielleicht Kanzleien, in denen Sie aufgrund einer anderen Aufstellung und Kostenstruktur besser verdienen können? Gibt es eine Adresse mit besserer Work-Life-Balance für Juristen oder Steuerexperten? Gibt es Gesellschaften, bei denen Sie sich aufgrund der Struktur eine Nische schaffen und so ein Alleinstellungsmerkmal erarbeiten können? Schauen Sie sich frühzeitig nach einer besseren Alternative um. So vermeiden Sie es, bei der weiteren Jobsuche unter Zeitdruck oder auch unter persönlichen Druck zu geraten. Ein solcher Druck zeigt sich Ihrem Gegenüber in den mit „Verspätung“ geführten Bewerbungsgesprächen sehr schnell. Viele Senior Associates oder Manager erhoffen sich nach fünf bis sieben Jahren in einer der absoluten Topkanzleien (in der sie nicht zum Partner ernannt worden sind) eine anschließende direkte Ernennung zum Partner in einer insgesamt nicht so hoch eingestuften Kanzlei. Dies ist ohne eine eigene „transportable“ Mandantschaft nach wie vor sehr schwer. Die Kanzleien sind nach Negativerfahrungen in der Vergangenheit sehr vorsichtig mit Partnerernennungen von Kollegen, die aus einem fremden Umfeld kommen. Fast alle Kanzleien wollen den neuen Anwalt oder Steuerberater erst eine längere Zeit kennenlernen, d. h. mit ihm/ihr arbeiten, bevor sie ihn/sie zum Partner machen – es sei denn, Kandidat*in kann von Anfang an einen absolut überzeugenden Businessplan vorlegen. Setzen Sie sich mit dieser Problematik früh genug auseinander. Vielleicht macht ein Wechsel schon früher als erst nach fünf Jahren Sinn, da Sie für Ihre eigene unternehmerische Entwicklung und auch den Aufbau eigenen Geschäfts und eigener Mandantenbeziehungen woanders eine bessere Plattform finden, und Sie ermöglichen sich so eine Partnerschaft tatsächlich nach fünf bis sieben Jahren. Hierbei die richtige Entscheidung zu treffen, ist natürlich schwer. Wenn Sie als guter Associate oder Senior Associate einen Wechsel in Betracht ziehen, lassen Sie sich von einer führenden Personalberatung für Juristen/Rechtsanwälte oder Steuerexperten, die sich auf den juristischen oder steuerrechtlichen Markt spezialisiert hat, einen Überblick verschaffen und beraten - setzen Sie dabei auch auf langjährige Erfahrungswerte rund um den Business Plan für Kanzleien und WPGs.
Karrierekontrolle als Partner
Auch als Equity- oder Non-Equity-Partner mit anhaltenden Ambitionen sollten Sie sich über den Markt auf dem Laufenden halten. Hinterfragen Sie, ob die Kanzlei für Sie und Ihr Team langfristig das richtige Umfeld bietet. Brauchen Sie überhaupt eine große internationale Kanzlei mit einer hohen Kostenquote? Können Sie sich vielleicht selbständig machen oder reicht Ihnen eine nationale Kanzlei mit einer u.U. sehr geringen Kostenquote? Vielleicht sollten Sie auch noch mal in eine internationale Kanzlei wechseln, da Sie mit Ihrem Mandantenportfolio an die Grenzen des Machbaren gelangen? Es macht sicherlich auch Sinn als erfahrener, sehr erfolgreicher Rechtsanwalt seine Möglichkeiten stets zu hinterfragen, sich über den Markt zu informieren und gegebenenfalls ein unverbindliches vertrauliches Gespräch mit jemandem zu führen, der nichts anderes macht, als den Markt zu beobachten.
Vielleicht sitzen Sie bei Ihrer Kanzlei auch auf einem wackeligen Stuhl? Die Zeiten, in denen man nach einer Partnerernennung bis an das Karriereende im sicheren Sattel sitzt, sind nun auch nicht erst seit gestern vorüber. Dies zeigen u. a. die starken De-Equitisation-Wellen bei verschiedenen, vor allem internationalen Großkanzleien der letzten Jahre. Nachdem es anfangs noch verpönt war davon zu sprechen, wird jetzt offenkundig von internen Restrukturierungen gesprochen, in denen vor allem die Partner- bzw. Vergütungsstrukturen überdacht werden. Teilweise trifft es Partner*innen, die sich auf Lorbeeren vergangener Jahre ausruhen, teilweise trifft es auch solche, die beim internen Referenzgeschäft – aus welchen Gründen auch immer – regelmäßig das Nachsehen hatten und teilweise trifft es schlichtweg Partner*innen, die sich im falschen Fachgebiet etabliert haben, das nun mal nicht den für z.B. eine internationale Großkanzlei erwünschten Profit abwirft. Letztendlich geht es fast immer um die Umsatzzahlen, die sich jemand als Partner zuschreiben lassen kann, bzw. lassen muss. Ob es nun gerechtfertigt ist, dass Sie als Partner herabgestuft werden oder Ihren Hut nehmen müssen, spielt für den weiteren Weg keine besonders große Rolle. Entscheidend sind Ihre Qualifikation, Ihr Fachbereich und was Sie in Zukunft noch bewegen wollen und können. Sicherlich gibt es noch viele Möglichkeiten: z. B. eine weitere Tätigkeit in Ihrer alten Kanzlei in einer anderen Position, die Tätigkeit bei einer neuen Kanzlei mit viel Potential, aber mit weniger Entnahme, die Tätigkeit in einem Unternehmen etc. In einem Markt mit deutschen, englischen und US-amerikanischen Kanzleien unterschiedlicher Größen, Strukturen und Philosophien gibt es auch sehr viele Möglichkeiten für Mitarbeiter. Es gibt für fast alle eine vernünftige Zukunftslösung, die manchen Persönlichkeiten vielleicht auch erst einmal als ein Rückschritt vorkommen, aber mittel- und langfristig sicherlich den besseren Weg bedeuten. Um diesen Dschungel der Möglichkeiten zu durchschauen, bedarf es natürlich auch einer umfangreichen Recherche. Neben den erhältlichen Medien, macht da ein unverbindliches Gespräch mit dem „juristischen“ Personalberater Sinn, der den gesamten Markt wirklich und seit vielen Jahren kennt. Wichtig ist hierbei, dass Ihnen ein*e Berater*in zur Seite steht, der/die sich über viele Jahre auch mit den Business Plänen in der Rechts- und Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung auskennt. Bei Form und Inhalt kommt es auf Nuancen an und von Kanzlei zu Kanzlei bzw. WPG werden bei Prüfung teils stark unterschiedliche Blickwinkel eingenommen. Größten Erfahrungsgrad und Know How finden Sie mit Blick auf Business Pläne zu Partnerschaften und/oder Kanzlei-Fusionen bei Schollmeyer & Steidl.